Der Regierungsrat will die Anti-Koran-Initiative für ungültig erklären lassen, da sie zu wenig klar formuliert sei. Sie gefährde zudem den religiösen Frieden. Erklärt der Grosse Rat sie als gültig, soll sie zur Ablehnung empfohlen werden.


MARTIN KNOEPFEL

FRAUENFELD. Das Volk soll nicht über die Initiative «gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher» (siehe Kasten) abstimmen. Das beantragt der Regierungsrat laut einer Mitteilung der Parlamentsdienste dem Grossen Rat. Das Kantonsparlament solle das Volksbegehren für ungültig erklären. Der Regierungsrat begründet seinen Antrag vor allem damit, dass bei einer Abstimmung der Wille der Stimmbürger nicht unverfälscht zum Ausdruck kommen könne.

Die Initiative spricht von Lehrbüchern. Wenn man damit Sachbücher für den Unterricht meine, schliesse das die Primärliteratur aus. Als Beispiele für Primärliteratur nennt der Regierungsrat die Bibel, den Koran, die Werke Wilhelm Buschs und Grimms Märchen. Bibel und Koran gehörten zur Primärliteratur.


Gefahr für religiösen Frieden?

Wenn man hingegen nur Sachbücher für den Unterricht als Lehrbücher gelten lasse, widerspreche das dem Willen der Initianten. Das könne man aus der Begründung der Initiative lesen, betont der Regierungsrat. Wenn man auch die Primärliteratur zu den Lehrbüchern zähle, müsste man alle Werke prüfen, ob sie frauenfeindlich, rassistisch oder mörderisch und im Unterricht verboten seien. Als Beispiele nennt der Regierungsrat griechische oder mittelalterliche Heldensagen. Gerichte müssten im konkreten Fall klären, ob die Schulen ein Buch verwenden dürften. Das verursache grosse Unsicherheit und eine unnötige Verrechtlichung der Schule.

Der Regierungsrat beurteilt die Initiative sodann als Missbrauch eines Rechts. Sie reisse Zitate aus dem Zusammenhang und vermittle ein negatives Bild des Islam. Sie provoziere eine Diskussion, die den religiösen Frieden stören und rassistische Züge annehmen könne. Die Einheit der Form sei dagegen gewahrt. Die Initiative sei zudem in sich geschlossen, hält der Bericht des Regierungsrats fest. Diese Anforderungen muss eine Initiative ebenfalls erfüllen.

Da die Initiative nur für den obligatorischen Schulunterricht gelte, tangiere sie das Kreuzlinger Pilotprojekt des Islamunterrichts in der Schule nicht, heisst es weiter. Das Initiativkomitee lehnt dieses Projekt ab. Die Stimmbürger könnten fälschlicherweise glauben, sie könnten das Pilotprojekt mit einem Nein beerdigen. Falls der Grosse Rat die Initiative doch als gültig beurteilt, soll er sie den Stimmbürgern zur Ablehnung empfehlen, beantragt der Regierungsrat zum Schluss.


Schmidhauser: «Rohrkrepierer»

Lanciert wurde die Volksinitiative von einem laut Unterschriftenbogen überparteilichen, interkonfessionellen Komitee um Willy Schmidhauser. Er könne nur eine persönliche Meinung äussern, sagte der frühere Präsident der SD Thurgau gestern. Die Ungültigerklärung könne zum Rohrkrepierer werden. Die Kantonsräte müssten genau schauen, was sie sagten, denn das Komitee habe die Unterschriften in der Hälfte der Zeit gesammelt. Die Initiative lasse den Koranunterricht in Moscheen und Gebetshäusern zu.

In den letzten 20 Jahren wurde im Thurgau keine Volksinitiative als ungültig erklärt. Das war von Margrit Walt, Leiterin des Rechtsdiensts der Staatskanzlei, zu erfahren. Hingegen hat der Grosse Rat 2010 einen Satz aus der Initiative zur Einführung des Pukelsheim-Wahlsystems gestrichen. 1996 hatten die eidgenössischen Räte eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten zur Asylpolitik für ungültig erklärt.


Quelle: Thurgauer Zeitung, 18. August 2012