Rehan Neziri

 

 

Unser Verhalten gegenüber anderen Religionen und ihren Anhängern
– eine zeitgenössische islamische Perspektive –

 

 

In Zeiten von Spannungen, Krisen, Unruhen und Kriegen ist es vor allem die Wahrheit, die Schaden erleidet. Mit ihr wird auch die Vernunft in Mitleidenschaft gezogen. An ihre Stelle treten Emotionen, Halbwahrheiten, Unwahrheiten und Verzerrungen. Auch wechselseitige Schuldzuweisungen fehlen nicht, die sich häufig auf selektive Deutungen historischer Ereignisse stützen. Noch problematischer sind jedoch jene Zuschreibungen von Schuld, die ideologisch begründet werden – insbesondere dann, wenn sie im Namen heiliger Schriften vorgebracht werden.

Obwohl Religionen in ihrem innersten Wesen Botschaften des Friedens tragen, ist anzuerkennen, dass heilige Texte aufgrund ihrer ausserordentlichen Wirkungsmacht in unterschiedliche Richtungen ausgelegt werden können: hin zu Annäherung, Frieden und Koexistenz, aber ebenso hin zu Ausgrenzung, Feindschaft und Konflikt. Ihre eindringliche Ansprache richtet sich zugleich an Vernunft und Emotion und birgt damit das Potenzial für beide Wege. Daher liegt es letztlich in den Händen ihrer Anhänger und Gläubigen, wie sie mit diesem Erbe umgehen, in welche Richtung sie diesen Appell und diese Kraft der Religionen lenken: ob zum Zerstören oder zum Aufbau – in Zeiten der Krise ebenso wie in Zeiten des Friedens.

Bedürfen wir nicht gerade in Zeiten der Krise in besonderem Masse dieser „ausgestreckten Hand“ Gottes – jener Rechtleitung, die aus den heiligen Schriften hervorgeht – weit mehr als in Zeiten des Komforts und des Wohlstands?

Diese Phänomene, die unter Kriegsbedingungen bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar erscheinen mögen, dürfen in Friedenskontexten keinesfalls zur Normalität werden. Gleichwohl existiert im Zeitalter der digitalen Kommunikation kaum noch ein Raum, der von globalen Entwicklungen isoliert wäre. Nachrichten und Reaktionen auf Konflikte in unterschiedlichen Weltregionen verbreiten sich nahezu augenblicklich und prägen die Wahrnehmungen wie auch die Emotionen der Menschen überall. Dies stellt uns vor eine neue Herausforderung: Wie können wir besonnen und verantwortungsbewusst reagieren, und wie lassen sich diese Erfahrungen verarbeiten, ohne der Illusion zu verfallen, jeder Einzelne von uns sei dazu berufen, die Welt „zu retten“?

Ungeachtet dieser Umstände sind wir verpflichtet, uns die grundlegenden und universellen Prinzipien und Werte in Erinnerung zu rufen – insbesondere dann, wenn es um die Gestaltung unserer zwischenmenschlichen Beziehungen zu den Angehörigen anderer Religionen geht, ebenso aber auch zu jenen, die keiner religiösen Gemeinschaft angehören.

 

Der Islam – eine Religion des Friedens und des Zusammenlebens

Die islamischen Lehren sind eindeutig, wenn es um die menschliche Vielfalt geht: Sie negieren diese nicht, vielmehr betrachten sie sie als natürlich und als Ausdruck des göttlichen Willens. Der Qur’an lehrt: „Zu Seinen Zeichen gehört die Schöpfung der Himmel und der Erde sowie die Verschiedenheit eurer Sprachen und eurer Farben …“ (ar-Rum, 30:22).

Im Hinblick auf die Vielfalt der Menschen in familiärer, stammesbezogener, sozialer, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit weist der Qur’an darauf hin, dass dieser Diversität ein Potenzial und eine Möglichkeit innewohnen: zur gegenseitigen Erkenntnis, zur Anerkennung, zum Respekt, zum Zusammenleben und zur Interaktion. „O ihr Menschen, Wir haben euch aus einem Mann und einer Frau erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt. Gewiss, der Angesehenste von euch bei Allah ist der Gottesfürchtigste unter euch. Allah ist Allwissend und Allkundig.“ (al-Ḥudschurat, 49:13).

Unterschiede an sich sind weder ein Grund für Geringschätzung und Spott noch – erst recht nicht – für Hass und Diskriminierung.

Im Zentrum der islamischen Lehren über den Menschen steht der Wert seiner Würde und seiner Integrität, die ihm von Gott von Geburt an verliehen sind – ein Element, das nicht durch persönliche Anstrengung erworben, nicht durch individuelle Leistungen „verdient“, weder übertragbar noch veräusserbar ist, das keiner Verhandlung unterliegt und auch durch Fehler oder Sünden nicht verloren geht.

Der Mensch ist somit schlicht und wesentlich ein in sich wertvolles Wesen – aufgrund seines Menschseins, als Geschöpf Gottes. Der Qur’an sagt: „Wir haben den Menschen wahrlich geehrt (indem Wir ihm Würde verliehen haben) …“ (al-Isra’, 17:70).

Unter Verwendung des Begriffs karama (Würde) äussert sich der bekannte ägyptische Gelehrte und Jurist Muhammad Abu Zahra (gest. 1974) wie folgt: „Der Islam erkennt die Würde des Menschen an und ist der Auffassung, dass er diese allein aufgrund seines Menschseins verdient – ungeachtet von Rasse, Geschlecht, Glauben, sozialem Status usw. Der Mensch besitzt seine Würde schlicht deshalb, weil er ein Mensch ist. Daher kreisen alle islamischen Lehren und Prinzipien um diese Achse, die den Schutz der menschlichen Würde impliziert …“

Dies wird auch durch folgende Begebenheit veranschaulicht: Eines Tages zog an Muhammad a.s. ein Trauerzug vorbei, woraufhin er sich erhob. Als man ihm mitteilte, es handle sich um den Leichnam eines Juden, erwiderte er: „Ist er denn nicht auch ein Mensch?“ (überliefert bei al-Bukhari, Muslim und an-Nasa’i).

Da es sich hierbei um das höchste religiöse und moralische Prinzip des Islam im Hinblick auf das Verhalten und die Gestaltung von Beziehungen zu Menschen handelt, die sich von uns unterscheiden, besteht kein Zweifel daran, dass dieses Prinzip und dieser Wert alle Bereiche des menschlichen Lebens umfassen – überall dort, wo Menschen leben, ohne dabei die Tier- und Pflanzenwelt auszuschliessen.

Diese reiche Vielfalt ist aus der Perspektive einer Einheit zu betrachten: als eine gewollte und von dem Einen Gott, dem Schöpfer allen Seins, hervorgebrachte Diversität. Darin sollte auch die Quelle unseres Respekts gegenüber dieser Vielfalt liegen. Jede Missachtung dieser Diversität als solcher – allein aufgrund ihrer Andersartigkeit – bedeutet zugleich eine Missachtung des göttlichen Willens.

Erinnern wir uns in diesem Zusammenhang an das Wort des mystischen Dichters Yunus Emre, der sagt: „Ich liebe das Geschaffene um des Schöpfers willen.“ Dieser Ausspruch bringt auf eindringliche Weise das umfassende islamische Weltverständnis zum Ausdruck, dem zufolge jedes Wesen im Universum mit Liebe, Barmherzigkeit und Wohlwollen zu behandeln ist – weil es ein Werk und eine Manifestation der göttlichen Kunst darstellt.

Dieser Ansatz bildet ein ethisches und spirituelles Fundament menschlicher Liebe und des Zusammenlebens, indem er hervorhebt, dass alles – ob belebt oder unbelebt – ein göttliches Siegel in sich trägt und deshalb tiefen Respekt verdient.

 

Das Verhältnis von Glaube – Freiheit – Verantwortung

Neben der Tatsache, dass Gott uns Menschen unterschiedlich erschaffen hat, hat Er uns auch als freie Wesen erschaffen, ausgestattet mit freiem Willen und der Möglichkeit, sich für das eine oder das andere zu entscheiden. Freiheit ist gewissermassen die Voraussetzung von Verantwortung: Ohne Freiheit könnte Verantwortung nicht eingefordert werden.

Diese Begriffe sind tief in den qur’anischen und prophetischen Lehren verankert und wurden zugleich von muslimischen Denkern, Philosophen, Theologen und Juristen im Laufe der islamischen Geistesgeschichte bis in die Gegenwart hinein klar formuliert und reflektiert.

Es bedarf kaum der Erwähnung, dass diese Lehren – insbesondere jene über Freiheit und Verantwortung – auch in anderen Religionen und Kulturen präsent sind, vor allem in der europäischen Tradition, die in der praktischen Philosophie von Immanuel Kant sowie bei anderen Vertretern der Aufklärung vor und nach ihm ihren Höhepunkt erreicht.

Gestützt auf diese grundlegenden Prinzipien und Werte garantieren und schützen Staaten mit gefestigten demokratischen Ordnungen durch ihre höchsten normativen Akte die elementaren und weiteren Menschenrechte und -freiheiten. Bemerkenswerterweise stimmen diese in nahezu vollständiger Weise mit jenen überein, die von klassischen muslimischen Philosophen, Denkern und Juristen unter der Bezeichnung ad-daruriyyat al-hamsa („die fünf notwendigen Grundwerte“) hervorgehoben wurden: das Recht bzw. die Freiheit auf Leben, auf Vernunft, auf Glauben bzw. Religion, auf Familie sowie auf Eigentum – ein Katalog, der im Laufe der Jahrhunderte über diese fünf hinaus erweitert worden ist.

Das Recht auf Leben, auf freies Denken und auf Glaubensfreiheit bilden jene Trias, die in den gegenwärtigen Diskursen am häufigsten thematisiert wird – ohne dabei andere Rechte zu vernachlässigen. Gerade deshalb besitzen diese Werte, die heute ihren festen Platz in modernen Verfassungen eingenommen haben – einschliesslich jener vieler Staaten mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit – für uns Muslime eine besondere Bedeutung. Denn wir stützen und legitimieren sie durch unsere grundlegenden Quellen: den Qur’an und die Sunna sowie durch die späteren Ausführungen muslimischer Gelehrter.

Daher können wir mit Recht sagen, dass diese Werte auch die unseren sind – und zwar lange bevor sie in ihrer heutigen, ausformulierten Gestalt in modernen Verfassungen verankert wurden. Dies impliziert, dass wir sie als universale Werte des Islam bewahren und verteidigen sollten, anstatt sie als fremd, als ausschliesslich westlich oder gar als nicht-islamisch zu etikettieren und zu behandeln.

 

Der Schutz und die Achtung der Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften

Obwohl Gott für die edelsten seiner Geschöpfe – für uns Menschen – das Beste will und daher der Menschheit im Laufe der Geschichte die höchsten Lehren, Werte und Tugenden offenbart hat, hat Er diese dennoch nicht aufgezwungen. Eine solche Erzwingung hat Er weder von den Engeln noch von Seinen Gesandten (Propheten) verlangt. Von den Propheten wurde vielmehr lediglich die Verkündigung, die Weitergabe, die Erläuterung sowie die vorbildhafte Umsetzung gefordert – all dies mit dem Ziel, den Menschen die Annahme dieser Botschaft zu erleichtern und ihnen dadurch ein friedvolleres und würdevolleres Leben zu ermöglichen. Kein Prophet hat es vermocht, sämtliche Menschen seiner Zeit für den eigenen Glauben zu gewinnen. Dies wurde – wie bereits betont – weder verlangt noch erwartet.

Gerade deshalb besitzt jeder Mensch sein eigenes Recht und seine Freiheit: zu glauben oder nicht zu glauben, einer Religion zu folgen oder nicht. Es sei nochmals hervorgehoben: Zwang und Nötigung im Glauben widersprechen grundlegend der Prämisse von Verantwortung, die ihrerseits auf Freiheit beruht.

So bemühte sich Muhammad a.s. zwar zu Beginn, den Islam unter allen Bewohnern Mekkas und seiner Umgebung zu verbreiten, insbesondere unter deren Führungsschicht; doch erhielt er von Gott selbst die Mahnung, dass dies nicht seine eigentliche Aufgabe und Mission sei und auch nicht von ihm erwartet werde.

Allah, der Erhabene, spricht im Qur’an zu Muhammad a.s.: „Und wenn dein Herr gewollt hätte, hätte Er die Menschen allesamt zu einer einzigen Gemeinschaft gemacht …“ (Hud, 11:118).

Zugleich bestätigt Gott selbst, dass die Mehrheit der Menschen – zumindest in bestimmten historischen Abschnitten – nicht glaubt und nicht glauben wird, auch wenn Muhammad a.s. dies innig wünschte. So heisst es im Qur’an: „Doch die meisten Menschen sind, so sehr du es auch wünschen magst, keine Gläubigen.“ (Yusuf, 12:103).

In gewisser Weise zügelt Allah der Erhabene damit dieses starke Verlangen Seines Propheten – und damit auch unseres eigenen –, dass alle Menschen zu gläubigen Muslimen werden, indem Er sagt: „Und wenn dein Herr gewollt hätte, hätten alle, die auf der Erde sind, insgesamt geglaubt. Willst du etwa die Menschen zwingen, gläubig zu werden?!“ (Yunus, 10:99).

Dies ist in der Tat ein klares und verbindliches islamisches Prinzip, das im Qur’an verankert ist und seinen Ausdruck in den Versen findet: „Es gibt keinen Zwang im Glauben.“ (al-Baqara, 2:256) sowie: „Sprich: Die Wahrheit ist von eurem Herrn gekommen. Wer will, der glaube, und wer will, der verleugne …“ (al-Kahf, 18:29).

Damit ist das Prinzip der Glaubensfreiheit besiegelt – jedoch nicht nur dieses. Der Islam verpflichtet uns darüber hinaus, für das Leben und die persönliche Sicherheit, für das Eigentum und vor allem für die Würde jener Sorge zu tragen, die nicht so glauben wie wir, aber mit uns zusammenleben. Diese werden als religiöse und moralische Pflichten der Muslime gegenüber Nichtmuslimen verstanden – seien es Angehörige anderer Religionen oder auch Menschen ohne religiöse Bindung. Die Verletzung ihrer Rechte gilt daher als schweres moralisches und religiöses Vergehen.

So sagte Muhammad a.s.: „Wer einem Mu’ahid (einem Nichtmuslim unter muslimischem Schutz) Unrecht zufügt, seine Rechte beeinträchtigt, ihn über seine Kräfte hinaus belastet oder ihm etwas gegen seinen Willen nimmt – dem werde ich am Tage der Auferstehung als Gegner gegenüberstehen.“ (überliefert bei Abu Dawud).

Eine noch eindringlichere Warnung findet sich in einer weiteren Aussage des Propheten Muhammad a.s.: „Wer einen Mu’ahid tötet, wird den Duft des Paradieses nicht wahrnehmen (also, gar nicht ins Paradies eintreten).“ (überliefert bei al-Bukhari).

Es ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert, dass der edle Qur’an Partei für einen Juden aus Medina ergreift, der zu Unrecht des Diebstahls beschuldigt worden war. Ein Muslim – nach einer anderen Überlieferung ein Heuchler – namens Tu’ma b. Ubayriq hatte einen Sack Mehl, in dem sich auch ein Kettenpanzer befand, aus dem Haus seines muslimischen Nachbarn Qatada b. Nu’man entwendet. Auf dem Weg zu seinem Haus verlor der Sack Mehl, sodass eine Spur zurückblieb. Als der Diebstahl entdeckt wurde, brachte Tu’ma den Sack in das Haus eines Juden namens Zayd b. as-Samin (nach einer anderen Version hatte er ihn dort lediglich deponiert, ohne den Diebstahl offenzulegen). Nachdem die Angelegenheit vor Muhammad a.s. gebracht worden war und ihm nahegelegt wurde, den Muslim gegen den Juden zu verteidigen, offenbarte Allah ta’ala – noch bevor Muhammad a.s. ein Urteil fällte – mehrere Verse aus der Sure an-Nisa’, in denen der Prophet eindringlich davor gewarnt wird, die Betrüger und Verräter zu verteidigen: „Wir haben dir (o Muhammad) das Buch mit der Wahrheit herabgesandt, damit du zwischen den Menschen nach dem richtest, was Allah dir gezeigt hat. Und sei kein Fürsprecher der Verräter!“ (an-Nisa’, 4:105).

Ungeachtet der theologischen Differenzen des Qur’an gegenüber den Lehren des Judentums rechtfertigt er weder Diskriminierung noch die Verletzung der Rechte von Angehörigen dieser Glaubensgemeinschaften.

In einem weiteren Vers lehrt uns der Qur’an: „O ihr Gläubigen! Seid standhaft für Allah und Zeugen in Gerechtigkeit! Und lasst euch nicht von der Abneigung gegen ein Volk dazu verleiten, ungerecht zu handeln. Seid gerecht – das ist der Gottesfurcht näher. Und fürchtet Allah; gewiss, Allah ist kundig dessen, was ihr tut.“ (al-Ma’ida, 5:8).

Der ägyptische muslimische Denker Muhammad Abdullah Draz betont jedoch, dass „die islamische Religion es nicht als ausreichend erachtet, bei einer bloss passiven, friedlichen Haltung stehenzubleiben, die sich darauf beschränkt, dass Menschen nicht zum Eintritt in den Islam gezwungen werden dürfen. Vielmehr führt sie uns darüber hinaus, indem sie von uns verlangt, konkrete Schritte in Richtung des Friedens zu unternehmen und – unter Einbeziehung auch der Nichtmuslime – der Menschheit Güte und Grosszügigkeit entgegenzubringen.“ Er führt weiter aus: „Selbst wenn wir die früheren Offenbarungs-religionen, mit denen wir durch die Kette der göttlichen Offenbarung verbunden sind, ausser Betracht lassen und uns stattdessen unseren Beziehungen zu den Götzendienern und Polytheisten zuwenden – also jenen, die dem Islam im Glauben am fernsten stehen -, stellt sich die Frage: Gibt es etwas Erhabeneres und Wertvolleres als diese edlen Weisungen des Qur’an: "Und wenn einer der Götzendiener dich um Schutz bittet, so gewähre ihm Schutz, damit er die Worte Allahs hören kann; hierauf bringe ihn an einen Ort der Sicherheit …" (at-Tawba, 9:6)

Wie deutlich wird, betrachtet der Qur’an es nicht als hinreichend, den Götzendienern lediglich Sicherheit zu gewähren, sie zu schützen und ihnen ein friedliches Zusammenleben in unserer Nähe zu ermöglichen. Vielmehr geht er noch weiter: Er gebietet, dass wir – selbst, wenn sie sich auf Reisen befinden – Verantwortung für ihren Schutz und ihre Fürsorge übernehmen, bis sie sicher einen Ort erreichen, an dem sie vor jeglicher Gefahr geschützt sind.

In diesem Zusammenhang steht auch der qur’anische Vers: „Allah verbietet euch nicht, gegen diejenigen, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpfen und euch nicht aus euren Häusern vertreiben, gütig und gerecht zu sein. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten.“ (al-Mumtahina, 60:8).

Dieser Vers setzt für uns Muslime einen hohen ethischen Massstab: Es geht nicht lediglich um Toleranz und Geduld, sondern um Güte und Gerechtigkeit gegenüber Nichtmuslimen – gegenüber jenen also, die nicht so denken und nicht so glauben wie wir.

 

Schlussbetrachtung

In einer zunehmend vernetzten Welt, in der lokale Konflikte sich unmittelbar im globalen Bewusstsein widerspiegeln, besteht unsere Herausforderung nicht allein in der Bewahrung religiöser Identität, sondern vor allem in der Art und Weise, wie wir sie im Verhältnis zu anderen leben. Die islamischen Lehren, die auf der menschlichen Würde, der Freiheit des Glaubens und universeller Gerechtigkeit gründen, erlauben es nicht, Beziehungen auf der Grundlage von Ausgrenzung und Feindschaft aufzubauen.

Vielmehr rufen sie zu einer aktiven Ethik der Verantwortung auf: dazu, Hüter des Lebens, der Würde und der Rechte eines jeden Menschen zu sein. Dies bedeutet nicht bloss passive Toleranz, sondern ein bewusstes Engagement für Güte, Gerechtigkeit und ein friedliches Zusammenleben.

In diesem Sinne sollte der Glaube keine Trennlinie zwischen den Menschen darstellen, sondern eine verbindende Brücke. Denn der wahre Wert der Religion bemisst sich nicht an blossen Bekenntnissen, sondern daran, wie sie sich in unserem Verhalten gegenüber dem Anderen widerspiegelt – insbesondere gegenüber jenem, der anders ist als wir.

 

 

Verwendete Literatur:

Ismail Raxhi el-Faruki, Tevhidi - Implikimet e tij për mendimin dhe jetën (Der Tauhid – seine Implikationen für Denken und Leben), aus dem Englischen Rehan Neziri, Logos A, Skopje 2006.

Mahmoud Bassiouni, Menschenrechte zwischen Universalität und islamischer Legitimität, suhrkamp, Berlin 1014.

Muhammed Abdullah Draz, "İslam’ın diğer dinlere karşı tutumu ve onlarla ilişkisi" (Die Haltung des Islam gegenüber anderen Religionen und seine Beziehungen zu ihnen), Diyanet İlmi Dergi, Ankara 1994.

Muhammed Ebu Zehra, Tandhim al-Islam li al-mujtama’i (Die gesellschaftliche Ordnung im Islam), Dar al-Fikr al-Arabi, Kajro, o.J.

Rehan Neziri, "Dinjiteti i njeriut nga perspektiva islame" (Menschenwürde aus der islamischen Perspektive), in Të jesh musliman në Zvicër – përsiatje teologjike dhe sociologjike (Muslimsein in der Schweiz – theologische und soziologische Reflexionen), AIG "Hëna e re", Kreuzlingen 2018.

Rotraud Wielandt, "Menschenwürde und Freiheit in der Reflexion zeitgenössischer muslimischer Denker", in Johannes Schwartländer, Freiheit der Religion – Christentum und Islam unter dem Anspruch der Menschenrechte, Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz, 1993.

 

 

 

Kreuzlingen, 10. April 2026